Niedrigerer Freibetrag bei Schenkung von in Deutschland gelegenen
Grundstücken unter ausländischen Eltern und Kindern
gemeinschaftsrechtswidrig
Leitsatz
Art. 56 EG in Verbindung mit
Art. 58 EG ist dahin auszulegen, dass er
der Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren streitigen
entgegensteht, die hinsichtlich der Berechnung der Schenkungsteuer vorsieht,
dass der Freibetrag auf die Steuerbemessungsgrundlage im Fall der Schenkung
eines im Inland belegenen Grundstücks dann, wenn Schenker und
Schenkungsempfänger zur Zeit der Ausführung der Schenkung ihren Wohnsitz in
einem anderen Mitgliedstaat hatten, niedriger ist als der Freibetrag, der zur
Anwendung gekommen wäre, wenn zumindest einer von ihnen zu diesem Zeitpunkt
seinen Wohnsitz im erstgenannten Mitgliedstaat gehabt
hätte.