Kein Recht auf Wahl der getrennten Veranlagung nach Ablauf der Festsetzungsfrist; keine Anlaufhemmung
Leitsatz
Ein Recht zur Wahl der getrennten Veranlagung nach § 25 Abs. 3 Satz 3 EStG besteht nicht mehr, wenn wegen eingetretener Festsetzungsverjährung eine Steuerfestsetzung ausscheidet. Ein erst nach Eintritt der Festsetzungsverjährung gestellter Antrag, getrennte Veranlagungen durchzuführen, kann keine anlaufhemmende Wirkung mehr entfalten. Die gilt erst recht für die nachträgliche, freiwillige Abgabe von Steuererklärungen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AO-StB 2010 S. 209 Nr. 7 AO-StB 2010 S. 209 Nr. 7 BFH/NV 2010 S. 1080 Nr. 6 TAAAD-42502