Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Vorsteuer-Vergütung im Drittland
1. Allgemeines
Das Verzeichnis der Länder, mit denen Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Abs. 9 Satz 6 UStG besteht, ist dem als Anlage 1 beigefügt.
Die gesetzlichen Änderungen des Umsatzsteuer-Vergütungsverfahrens ab dem betreffen nicht die Erstattung der Umsatzsteuer, die im Inland ansässige Unternehmen in Drittländern gezahlt haben. Für die Erstattung dieser Umsatzsteuer sind wie bisher Erstattungsanträge an die jeweiligen Erstattungsbehörden im Drittland zu stellen.
2. Zentrale Erstattungsbehörden für die Erstattung von Vorsteuern im Drittland
Für einige zentrale Erstattungsbehörden im Drittland sind die Anschriften wie folgt bekannt:
Mazedonien:
Public Revenue
Office
Regional Directorate – Skopje
11
Oktomvri St. bb
MK – 1000 SKOPJE
Tel.:
(+389) 2 163 411
Fax: (+389)
2 213 938
Norwegen:
Østfold
fylkesskattekontor
(the Østfold county tax
office)
Postboks 430; Vogts.gt 17
N – 1502
MOSS
Tel.: (+47) 69 24 70 00
Fax:
(+47) 69 24 71 51
mailto:
ostfold.fsk@skatteetaten.no
Internet:
www.skatteetaten.no
Schweiz:
Eidgenössische
Steuerverwaltung
Hauptabteilung
Mehrwertsteuer
Schwarztorstrasse 50
CH –
3003 BERN
Tel.: (+41)
...