Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Hannover - S 2137 - 112 - StO 222/221

In Aussetzungsverfahren betreffend die Bildung von Rückstellungen für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungsverträge kann die Ermittlung der Rückstellung nach den Grundsätzen des erfolgen.

Das Niedersächsische in einem Aussetzungsverfahren entschieden, dass der Antragsteller dem Grunde nach berechtigt war, eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungen zu bilden. Bei der Ermittlung der Rückstellung wurde hinsichtlich der Anzahl der Mitarbeiterstunden von einer Mitarbeiterstunde je Versicherungsvertrag (für die gesamte Laufzeit) ausgegangen (in Anlehnung an das , EFG 2007, 1931, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH: X B 234/07).

Zur Begründung seines Antrags hatte der Antragsteller vorgetragen, dass folgende Betreuungsleistungen nach Abschluss von Lebensversicherungen zu erbringen seien: Änderung der Bankverbindung, Stundung der Beiträge bei Arbeitslosigkeit, Wiederinkraftsetzung der Verträge, Änderung der Bezugsrechte, Arbeitgeberwechsel, Sterbefälle, Abwehr von vorzeitigen Auflösungen, Beitragsfreistellungen. Da ein Teil der Kunden in einem anderen Bundesland wohne, sei ein erheblicher Fahraufwand notwendig. Nach den exemplarischen Aufzeichnungen der Mitarbeiter sei der Zeitaufwand von Lebensversicherungsverträgen sehr unt...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank