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BGH Urteil v. - IX ZR 101/09

Gesetze: § 49 InsO, § 12 GrStG

Freihändige Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter: Abgesonderte Befriedigung der Gemeinde als Inhaberin einer öffentlichen Last wegen ihrer Grundsteuerforderung

Leitsatz

Der Inhaber einer öffentlichen Last gemäß § 12 GrStG kann dann, wenn der Insolvenzverwalter das belastete Grundstück freihändig veräußert hat, keine abgesonderte Befriedigung aus dem Veräußerungserlös verlangen .

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1599 Nr. 8
DStR 2010 S. 1995 Nr. 39
NJW-RR 2010 S. 1022 Nr. 15
WM 2010 S. 975 Nr. 21
ZIP 2010 S. 994 Nr. 20
BAAAD-42803

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