Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , § 22 Abs 3 S 1 SGB 2 vom , § 12 Abs 1 SGB 2 vom , § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 SGB 2 vom , § 88 BSHG
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Maklercourtage für Verkauf bisheriger Unterkunft - keine Wohnungsbeschaffungs- oder Umzugskosten - Vermögensberücksichtigung - kein Wertungswiderspruch zu § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 SGB 2 - keine Zusicherung - kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Tatbestand
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Übernahme einer Maklercourtage für den Verkauf eines Hausgrundstücks.