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BSG Urteil v. - B 2 U 8/09 R

Gesetze: § 63 Abs 1a SGB 7, § 65 Abs 1 SGB 7, § 66 Abs 1 SGB 7, Art 6 Abs 1 GG, Art 82 GG, Art 5 Abs 35 Nr 1 LPartÜAG vom , Art 7 Abs 1 LPartÜAG vom , Art 3 Abs 1 GG

Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - eingetragener Lebenspartner - Witwer - zeitlicher Anwendungsbereich - Inkrafttreten

Leitsatz

Ein eingetragener Lebenspartner, dessen Partner vor dem verstorben ist, hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das am in Kraft getretene Recht, mit dem hinterbliebene Lebenspartner in den Kreis der anspruchsberechtigten Personen einbezogen worden sind, ist seinem zeitlichen Geltungsbereich nach auf Lebenssachverhalte nicht anwendbar, die sich vor seinem Inkrafttreten verwirklicht haben.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2010:160310UB2U809R0

Fundstelle(n):
DB 2010 S. 21 Nr. 15
DB 2010 S. 9 Nr. 23
BAAAD-42881

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