Ein eingetragener Lebenspartner, dessen Partner vor dem verstorben ist, hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das am in Kraft getretene Recht, mit dem hinterbliebene Lebenspartner in den Kreis der anspruchsberechtigten Personen einbezogen worden sind, ist seinem zeitlichen Geltungsbereich nach auf Lebenssachverhalte nicht anwendbar, die sich vor seinem Inkrafttreten verwirklicht haben.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2010:160310UB2U809R0
Fundstelle(n): DB 2010 S. 21 Nr. 15 DB 2010 S. 9 Nr. 23 BAAAD-42881