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BFH Beschluss v. - III R 56/09

Gesetze: FGO § 56 Abs. 1, FGO § 120 Abs. 2, FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a

Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; keine unverschuldete Fristversäumnis, wenn der BFH keinen Hinweis auf Begründungsmangel gibt

Leitsatz

Eine Revisionsbegründung entspricht nicht den Anforderungen des § 120 Abs. 3 FGO, wenn in der Revisions-(begründung-)Schrift lediglich auf ein beim BFH anhängiges Verfahren hingewiesen und das Ruhen des Verfahrens beantragt wird.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1290 Nr. 7
KAAAD-42959

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