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BFH Beschluss v. - V S 20/09

Gesetze: GKG § 69a, FGO § 105, FGO § 128, FGO § 51 Abs. 1, ZPO § 42 Abs. 2

Voraussetzungen einer Anhörungsrüge nach § 69a GKG; Beschwerde gegen Entscheidung über eine Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren nicht statthaft; eigenhändige Unterschrift eines Urteils durch den Richter; Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1289 Nr. 7
RAAAD-42961

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