Leasingvertrag: Aufklärungspflicht des Mietverkäufers bezüglich der Haftungsfolgen einer unrichtigen Übernahmebestätigung im kaufmännischen Geschäftsverkehr
Leitsatz
Bei einem im kaufmännischen Geschäftsverkehr geschlossenen Mietkaufvertrag kann die Bedeutung einer Übernahmebestätigung als bekannt vorausgesetzt werden. Ein Mietverkäufer ist deshalb grundsätzlich nicht gehalten, den Mietkäufer hierüber sowie über die Haftungsfolgen aus der Abgabe einer unrichtigen Übernahmebestätigung aufzuklären .
Tatbestand
Fundstelle(n): BB 2010 S. 1289 Nr. 22 DB 2010 S. 13 Nr. 20 NJW-RR 2010 S. 1436 Nr. 20 WM 2010 S. 1283 Nr. 27 KAAAD-43302