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BGH Beschluss v. - V ZB 122/09

Gesetze: Art 1 § 1 RBerG, § 79 Abs 3 S 2 ZPO

Wirksamkeit der Zustellung an einen unerlaubte Rechtsberatung betreibenden Bevollmächtigten und konstitutive Wirkung eines diesen vom Verfahren ausschließenden Beschlusses

Leitsatz

Zustellungen an einen gegen Art. 1 § 1 RBerG verstoßenden Bevollmächtigten sind bis zu dessen Zurückweisung durch das Gericht wirksam (vgl. nunmehr auch § 79 Abs. 3 Satz 2 ZPO); ein den Bevollmächtigten vom Verfahren ausschließender Beschluss wirkt konstitutiv und entfaltet keine Rückwirkung.

Fundstelle(n):
DB 2010 S. 14 Nr. 20
DStR-Aktuell 2010 S. 13 Nr. 23
NJW 2010 S. 10 Nr. 22
NJW-RR 2010 S. 1361 Nr. 19
WM 2010 S. 1721 Nr. 36
QAAAD-43326

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