Umstellung der Struktur der Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers; Betriebsbesichtigung mit anschließendem Besuch eines Bundesliga-Fußballspiels als nichtabziehbarer Betriebsaufwand
Leitsatz
1. Die Prüfung der Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers kann auch dann zum Ansatz von verdeckten Gewinnausschüttungen führen, wenn sich die Höhe der Gesamtvergütung (bei unterschiedlichen Einzelkomponenten) im Vergleich zu den Vorjahren nur unwesentlich verändert hat. Einem im Bereich der Veranlassungsprüfung bei der verdeckten Gewinnausschüttung maßgebenden Fremdvergleich entspricht es nicht, dem als Vertragspartner der Kapitalgesellschaft auftretenden Gesellschafter-Geschäftsführer das Risiko einer steuerrechtlichen Anerkennung einer Vereinbarung durch einen Ausgleich von nachträglich entstandenen Einkommensteuerschulden abzunehmen. 2. Im Rahmen einer Veranstaltung für Kunden bzw. potenzielle Neukunden mit Betriebsbesichtigung und anschließendem Besuch eines Spiels der Fußball-Bundesliga können die Aufwendungen für den Erwerb von besonderen Eintrittskarten (mit Begrüßung durch den Vorstand, Stadionführung, Bewirtung in VIP-Räumen, Eintritt zum Fußballspiel) als Geschenk im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren sein.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 1307 Nr. 7 DB 2010 S. 1432 Nr. 26 DStZ 2010 S. 617 Nr. 17 EStB 2010 S. 251 Nr. 7 GmbHR 2010 S. 828 Nr. 15 KÖSDI 2010 S. 17055 Nr. 8 OAAAD-43383