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BFH Beschluss v. - V B 57/08

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2, FGO § 118 Abs. 2

Übergehen eines Beweisantrags; nur unerhebliche Beziehungen zwischen Organträger und Organgesellschaft für eine wirtschaftliche Eingliederung ausreichend

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1312 Nr. 7
UR 2010 S. 492 Nr. 13
CAAAD-43387

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