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OFD Frankfurt/M. - S 7410 A - 1/82 - St 16

Übergangsregelung zur Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung auf die Umsätze von Gewerbebetrieben kraft Rechtsform (§ 24 Abs. 2 Satz 3 UStG)

Bezug:

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Mit hat der BFH entschieden, dass § 24 Abs. 2 Satz 3 UStG das Gemeinschaftsrecht verletzt und daher nicht anzuwenden ist.

Das die Regelungen zur Anwendung des vorgenannten Urteils festgelegt. Demnach besteht für den Steuerpflichtigen ein Wahlrecht, sich entweder auf die bestehende gesetzliche Regelung oder auf die ergangene Rechtsprechung zu berufen. Dieses Wahlrecht kann grundsätzlich nur bis zum Eintritt der formellen Bestandskraft ausgeübt werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass bei einem Wechsel der Besteuerungsform die Rechtsfolgen der §§ 14c Abs. 1, 15a UStG ausgelöst werden, soweit die weiteren Voraussetzungen vorliegen.

In Abhängigkeit von der Ausübung des Wahlrechtes treten unterschiedliche Rechtsfolgen ein:

1. Berufung auf die bestehende gesetzliche Regelung

Die Beibehaltung der Regelbesteuerung durch den Steuerpflichtigen ist im Hinblick auf die bestehende gesetzliche Regelung des § 24 Abs. 2 Satz 3 UStG nicht zu beanstanden. Steuerpflichtige, deren Bescheide kurz nach Veröffentlichung des vorgenannten BFH-Urteils in Bestandskraft erwachsen, können ihr Wahlrecht zur Anwendung der Durchschnitts...

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