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BAG Urteil v. - 9 AZR 51/09

Gesetze: § 387 BGB, § 388 BGB, § 389 BGB, § 394 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 818 BGB, § 41c EStG vom , § 26 Abs 2 SGB 4, § 26 Abs 3 SGB 4, § 850c Abs 1 ZPO, § 3 AltTZTV, § 4 Abs 1 Alt 1 AltTZTV, § 18 TVöD

Altersteilzeit - Blockmodell - pauschales Leistungsentgelt nach § 16 Abs 1 LeistungsTV-Bund

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte einen Anspruch auf Rückzahlung eines Teils des im Juli 2007 der Klägerin nach dem Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigen des Bundes (LeistungsTV-Bund) vom 25. August 2006 gezahlten Leistungsentgelts hat.

Fundstelle(n):
UAAAD-43663

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