Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers - Aufhebung eines gesetzlich begründeten Arbeitsverhältnisses - gemeinsamer Betrieb
Leitsatz
Zur Arbeitsleistung überlassene Arbeitnehmer sind im Entleiherbetrieb nicht wählbar. Dies gilt auch in Fällen nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2010 S. 1404 Nr. 23 DB 2010 S. 1298 Nr. 23 DB 2010 S. 8 Nr. 21 DStR-Aktuell 2010 S. 11 Nr. 26 NJW 2010 S. 10 Nr. 23 EAAAD-43664