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BGH Beschluss v. - XII ZB 64/09

Gesetze: § 233 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterbliebene Eintragung im Fristenkalender trotz konkreter schriftlicher Einzelanweisung

Leitsatz

Ein Rechtsanwalt ist in der Regel nicht verpflichtet, die Befolgung einer konkreten schriftlichen Einzelanweisung, die er seiner bisher zuverlässigen Büroangestellten erteilt hat, zu überprüfen (Fortführung Senatsbeschluss vom , XII ZB 154/09, MDR 2010, 400 m.w.N.) .

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2010 S. 13 Nr. 23
NJW 2010 S. 10 Nr. 23
NJW 2010 S. 2286 Nr. 31
CAAAD-43682

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