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BSG Beschluss v. - B 1 KR 74/08 B

Leitsatz

Leitsatz:

Streitigkeiten über die Pflicht des Gemeinsamen Bundesausschusses als Hauptbeteiligter, Arzneimittelrichtlinien zu erlassen, gehören zu den Angelegenheiten der Krankenversicherung, nicht aber zum Vertragsarztrecht (Anschluss an - SozR 4-2500 § 139 Nr 2).

Fundstelle(n):
FAAAD-43710

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