Keine Bindung des BFH an Vertragsauslegung durch das FG; kein Erwerb eines Rückübertragungsanspruchs im Rahmen einer gütlichen Einigung bei bestandskräftiger Ablehnung der Restitution
Leitsatz
Ist der ein Grundstück betreffende Restitutionsanspruch durch das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen bestandskräftig abgelehnt worden, weil der Verfügungsberechtigte nach § 4 Abs. 2 VermG redlich erworben hatte, kann es zu einer gütlichen Einigung - in Form eines Grundstückskaufvertrags - zwischen dem Restitutionsberechtigten und dem Verfügungsberechtigten nach § 31 VermG nicht mehr kommen. Der Hoheitsakt der Rückübertragung nach dem VermG ist kein Anschaffungsgeschäft.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 1271 Nr. 7 HFR 2010 S. 949 Nr. 9 MAAAD-43764