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FG Münster Urteil v. - 4 K 3898/07 Kg

Gesetze: EStG § 52 Abs 61a Satz 2, Aufenthaltsgesetz § 25 Abs 3, EStG § 62 Abs 2 Nr 3 Buchst. b

Kindergeld:

Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen hat nur unter den Voraussetzungen von § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG Anspruch auf Kindergeld

Leitsatz

Ein aufenthaltsberechtigter oder geduldeter Ausländer hat nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn er in den deutschen Arbeitsmarkt unter Erfüllung der Voraussetzungen von § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG integriert ist. Hierin liegt - im Anschluss an die Vorgaben des BVerfG - kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz vor.

Fundstelle(n):
WAAAD-43901

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