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BGH Urteil v. - I ZR 128/07

Gesetze: UrhG § 91 (gültig bis )

Leitsatz

Leitsatz:

UrhG § 91 (gültig bis )

Die Nutzung der bei Herstellung eines Filmwerkes entstandenen Lichtbilder ist jedenfalls dann keine filmische Verwertung im Sinne des § 91 UrhG, wenn die Lichtbilder weder im Rahmen der Auswertung des Filmwerkes noch in Form eines Films genutzt werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
NJW-RR 2010 S. 1280 Nr. 18
HAAAD-43971

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