Prospekthaftung bei geschlossenem Immobilienfonds: Falsche Angabe eines Rechtsanspruchs auf die Anschlussförderung; Kausalitätsvermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten des Anlegers; Widerlegung der Kausalitätsvermutung; Anrechnung der erzielten Steuervorteile auf die Schadensersatzleistung
Tatbestand
Der Kläger beteiligte sich im Jahr 1995 mit 700.000,00 DM an der Grundstücksgesellschaft Go. GbR (G.-Fonds 15). Die Beklagte - damals noch firmierend unter G. G.-AG, dann umbenannt in G. AG und schließlich umgewandelt in die G. GmbH - ist Gründungsgesellschafterin dieses und noch weiterer gleichartiger Fonds. Ihre Anteile wurden mehrheitlich vom Land Berlin gehalten.
Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 1598 Nr. 8 IAAAD-43988