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BGH Beschluss v. - IV ZR 172/09

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 398 Abs 1 ZPO, § 529 Abs 1 Nr 1 ZPO

Beweisaufnahme: Erforderlichkeit einer erneuten Zeugenvernehmung durch das Berufungsgericht

Fundstelle(n):
PAAAD-44025

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