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BSG Urteil v. - B 12 R 8/08 R

Leitsatz

Leitsatz:

Zahlt ein Arbeitgeber ein gegen seinen als Fahrer beschäftigten Arbeitnehmer im Ausland verhängtes Bußgeld, ist diese Zuwendung nicht beitragspflichtig, wenn die Zahlung überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 1/2010 S. 9
DStR 2010 S. 1142 Nr. 22
WAAAD-44092

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