Krankenversicherung - Beitragsberechnung von kapitalisierter Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung - Anwendung der Einhundertzwanzigstel-Regelung auch bei Ratenauszahlung des Versorgungskapitals
Leitsatz
Bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge ist die Einhundertzwanzigstel-Regelung auf eine kapitalisierte Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung (Kapitalabfindung oder -leistung) auch dann anzuwenden, wenn das Versorgungskapital in Raten ausgezahlt wird.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2010:170310UB12KR509R0
Fundstelle(n): DB 2010 S. 8 Nr. 26 DStR 2010 S. 1791 Nr. 35 VAAAD-44104