Neuregelung der Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig
Leitsatz
Die Vorschriften zur Besteuerung der Alterseinkünfte durch das AltEinkG sind sowohl im Hinblick auf ihre endgültige Ausgestaltung als auch in Bezug auf die getroffene Übergangsregelung verfassungsmäßig. Die Besteuerung von Altersrenten mit dem Besteuerungsanteil gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 EStG anstelle des Ertragsanteils verstößt nicht gegen das Verbot der Doppelbelastung, wenn bei der Berechnung der jeweiligen Steuerentlastung bzw. Steuerbelastung aufgrund des anzuwendenden Nominalwertgrundsatzes keine Doppelbesteuerung eingetreten ist und auch unter Berücksichtigung der statistischen Lebenserwartung nicht eintreten wird. Es ist vor dem Hintergrund der Inflationsentwicklung der letzten Jahrzehnte hinnehmbar, dass bei Anwendung des Nominalwertprinzips alle Wertsteigerungen der Renten - unabhängig davon, ob inflations- oder rentenpolitisch bedingt - besteuert werden können.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 1253 Nr. 7 UAAAD-44113