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BFH Beschluss v. - X S 25/09

Gesetze: FGO § 51 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 1, FGO § 108, FGO § 109, FGO § 133a

Mitwirkung des abgelehnten Richters bei der Entscheidung über das ihn betreffende Ablehnungsgesuch bei offensichtlich unzulässigem Ablehnungsgesuch; Berichtigung des Tatbestands; keine Bekanntgabe des Berichterstatters

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1293 Nr. 7
EAAAD-44114

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