Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VIII R 109/03

Gesetze: EStG § 34 Abs. 1, EStG § 52 Abs. 24a Nr. 1, EStG § 52 Abs. 47, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3, SGB V § 95

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen verfassungsgemäß

Leitsatz

§ 34 Abs. 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 verstieß nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Der Gesetzgeber war insbesondere berechtigt, die bis zum Veranlagungszeitraum 1998 geltende Besteuerung von Veräußerungsgewinnen mit dem halben Steuersatz für die Zukunft neu zu gestalten. Die Vorschrift war auch nicht deshalb verfassungswidrig, weil es der Gesetzgeber unterlassen hat, die seit 2001 geltende Regelung des § 34 Abs. 3 i.d.F. des StSenkErgG auf die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 zurückzubeziehen.
Der Gesetzgeber war nach Einführung der Altersgrenze für Kassenärzte durch § 95 Abs. 7 SGB V i.d.F. des Gesundheitsstrukturgesetzes mit Wirkung zum nicht daran gehindert, speziell für niedergelassene Ärzte mit Zulassung als Vertragsarzt den halben Steuersatz für Gewinne aus der Veräußerung der Kassenarztpraxis übergangslos abzuschaffen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1266 Nr. 7
HFR 2010 S. 940 Nr. 9
LAAAD-44129

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank