Zollschuldentstehung durch Überschreiten der Frist für
die Abrechnung des aktiven Veredelungsverkehrs (Vorlage an den EuGH)
Leitsatz
Ist Art. 204 Abs. 1
Buchst. a ZK dahin auszulegen, dass er auch die Nichterfüllung
solcher Pflichten betrifft, die erst nach der Beendigung des betreffenden in
Anspruch genommenen Zollverfahrens zu erfüllen sind, so dass bei im Rahmen
eines aktiven Veredelungsverkehrs nach dem Nichterhebungsverfahren fristgerecht
teilweise wieder ausgeführten Einfuhrwaren die Verletzung der Pflicht, der
Überwachungszollstelle binnen 30 Tagen nach Ablauf der Frist für
die Beendigung des Verfahrens die Abrechnung vorzulegen, zur Entstehung einer
Zollschuld für die gesamte Menge der abzurechnenden Einfuhrwaren
führt, sofern die Voraussetzungen des Art. 859 Nr. 9 ZKDVO (in
der durch Art. 1 Nr. 30 Buchst. b VO (EG) Nr. 993/2001 geänderten
Fassung) nicht vorliegen?
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 1389 Nr. 7 BFH/PR 2010 S. 358 Nr. 9 DB 2010 S. 8 Nr. 23 DStR-Aktuell 2010 S. 10 Nr. 22 DStRE 2010 S. 823 Nr. 13 HFR 2010 S. 852 Nr. 8 StB 2010 S. 221 Nr. 7 GAAAD-44135