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OFD Münster - Kurzinfo ESt 9/2010

Zweifelsfragen hinsichtlich der Anwendung des und der geänderten Rechtsprechung des BFH zur Feststellungsfrist bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags nach § 10d Abs. 4 EStG

Mit dem wird auf die Anwendung der geänderten Rechtsprechung des BFH verwiesen (vgl. , BStBl II 2009, 816) und das entgegenstehende (BStBl I 2007, 825) aufgehoben.

Nachfolgende Hinweise können ggf. bei Wiederaufnahme der Bearbeitung der zurückgestellten Fälle – auch hinsichtlich der weiteren nunmehr veröffentlichten , BStBl II 2009, 898, sowie vom , BStBl II 2010, 31 – als Hilfestellung dienen:

1. Für die Frage, ob Anträgen auf eine erstmalige Verlustfeststellung entsprochen werden kann, kann für den Grundfall das in der Anlage beigefügte Prüfschema hilfreich sein (liegt nicht vor).

Danach ist in Anlehnung an die Ausführungen im , RZ 15, in einem ersten Schritt zu klären, wofür die beantragte Verlustfeststellung „von Bedeutung” ist.

Dies kann sein

  1. entweder für eine (noch nicht verjährte) Einkommensteuerfestsetzung, in der eine Verrechnung des beantragten Verlustes erfolgen kann,

  2. oder für eine (noch nicht verjährte) Verlustfeststellung, die in der Zukunft zu einer Verrechnung innerhalb einer Einkom...

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