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BGH Urteil v. - I ZR 121/08

Gesetze: § 19a UrhG, § 97 UrhG

Haftung des Internetanschlussinhabers: Nutzung eines ungesicherten WLAN-Anschlusses durch außenstehende Dritte für Urheberrechtsverletzung; sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers - Sommer unseres Lebens

Leitsatz

Sommer unseres Lebens

1. Den Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden ist, trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn er geltend macht, nicht er, sondern ein Dritter habe die Rechtsverletzung begangen .

2. Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, haftet als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen .

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 1417 Nr. 24
DB 2010 S. 20 Nr. 20
NJW 2010 S. 2061 Nr. 28
NJW 2010 S. 8 Nr. 25
NWB-Eilnachricht Nr. 21/2010 S. 1665
StBW 2010 S. 474 Nr. 10
GAAAD-44336

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