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BGH Urteil v. - I ZR 195/07

Gesetze: UWG § 4 Nr. 4

Leitsatz

Leitsatz:

Die Werbung für einen erheblichen Preisnachlass verstößt gegen das in § 4 Nr. 4 UWG geregelte Transparenzgebot, wenn nicht klar und eindeutig darauf hingewiesen wird, dass die Vergünstigung nur für vorrätige Waren in Anspruch genommen werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der Preisnachlass nur kurzfristig - hier am Tage der Werbung - gewährt wird.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 1545 Nr. 26
BB 2010 S. 1755 Nr. 30
DB 2010 S. 1993 Nr. 36
DB 2010 S. 7 Nr. 24
NWB-Eilnachricht Nr. 25/2010 S. 1961
PAAAD-44521

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