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BFH Beschluss v. - VIII B 48/08

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b, EStG § 10 Abs. 2 Satz 2, FGO § 119 Nr. 6, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

Steuerschädliche Verwendung eines Policendarlehens; Eintritt eines Steuerpflichtigen in einen von einem anderen geschlossenen Lebensversicherungsvertrag kein Abschluss eines neuen Vertrags; Fehlen der Entscheidungsgründe

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1439 Nr. 8
DAAAD-44645

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