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BAG Urteil v. - 6 AZR 319/09 (A)

Gesetze: Art 267 AEUV, Art 20 EUGrdRCh, Art 21 Abs 1 EUGrdRCh, Art 28 EUGrdRCh, Art 1 EGRL 78/2000, Art 2 EGRL 78/2000, Art 6 EGRL 78/2000, § 27 Abschn A BAT, § 5 TVÜ-Bund, § 6 TVÜ-Bund, TVöD, Art 9 Abs 3 GG, TVöD

Überleitung in den TVöD - Besitzstand - Diskriminierung

Leitsatz

1. Falls die im Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) innerhalb der einzelnen Vergütungsgruppen vorgesehene Vergütung nach Lebensaltersstufen gegen das aus dem Primärrecht der Europäischen Union abgeleitete Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen hätte, wäre weiter zu klären, ob diese Diskriminierung bei der Überleitung der Angestellten in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) beseitigt wurde oder ob sich die Diskriminierung infolge der Überleitung unter Wahrung des Besitzstandes der Angestellten im neuen Tarifrecht fortsetzt.

2. Dies hinge von der Reichweite des den Tarifvertragsparteien aufgrund der Tarifautonomie zustehenden Gestaltungsspielraums ab, deren Bestimmung nicht ohne Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) durch das Bundesarbeitsgericht erfolgen kann.

Fundstelle(n):
DB 2010 S. 18 Nr. 21
DB 2010 S. 7 Nr. 24
EAAAD-44957

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