Bei einem zu einem Wort
zusammengesetzten Zeichen (hier: KOHLERMIXI) misst der Verkehr den einzelnen
Wortbestandteilen (hier: KOHLER und MIXI) keine selbständig kennzeichnende
Stellung zu, wenn er nicht Veranlassung hat, das Zeichen zergliedernd
wahrzunehmen. Von einer zergliedernden Wahrnehmung des zusammengesetzten
Zeichens ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht auszugehen, wenn
eine dem Verkehr nicht bekannte Herstellerangabe mit einer älteren nicht
bekannten Marke zu einem Wort zusammengefügt
wird.