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BGH Urteil v. - VII ZR 165/09

Gesetze: § 307 BGB, § 648a BGB

Inhaltskontrolle für eine in den AGB eines Einfamilienfertighausanbieters enthaltene Klausel über eine Zahlungsbürgschaft

Leitsatz

Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Einfamilienfertighausanbieters in Verträgen mit privaten Bauherren

"Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Unternehmen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung (unter Berücksichtigung von aus Sonderwünschen resultierenden Mehr- oder Minderkosten) zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen."

ist nicht gemäß § 307 BGB unwirksam .

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2010 S. 9 Nr. 25
DNotZ 2010 S. 910 Nr. 12
NJW 2010 S. 2272 Nr. 31
NJW 2010 S. 8 Nr. 23
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2010 S. 1808
WM 2010 S. 1215 Nr. 26
ZIP 2010 S. 43 Nr. 22
YAAAD-45007

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