Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche Honorierung für mehrere Quartale - Bewertungsausschuss - keine Verpflichtung für alle Arztgruppen Regelleistungsvolumina vorzuschreiben - Nichteinbeziehung von Nephrologen - Honorarverteilungsvertrag - Unwirksamkeit von Regelungen bezüglich Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie - Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses - Begrenzung durch Gebot der Gleichbehandlung
Leitsatz
1. Vorfragen, die Auswirkungen auf die vertragsärztliche Honorierung für mehrere Quartale haben, sind eigenständiger Klärung - losgelöst von der Anfechtung eines konkreten Honorarbescheids - zugänglich.
2. Der Bewertungsausschuss ist nicht verpflichtet, für alle Arztgruppen die Einführung von Regelleistungsvolumina vorzuschreiben.
3. Die Nichteinbeziehung der Nephrologen ist wegen Besonderheiten bei der Erbringung von Dialyseleistungen nicht zu beanstanden.