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BSG Urteil v. - B 6 KA 31/08 R

Gesetze: § 85 Abs 4 S 7 SGB 5, § 85 Abs 4a S 1 SGB 5, § 54 Abs 1 S 2 SGG, Art 3 Abs 1 GG, § 85 Abs 4 S 10 SGB 5

Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche Honorierung für mehrere Quartale - Bewertungsausschuss - keine Verpflichtung für alle Arztgruppen Regelleistungsvolumina vorzuschreiben - Nichteinbeziehung von Nephrologen - Honorarverteilungsvertrag - Unwirksamkeit von Regelungen bezüglich Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie - Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses - Begrenzung durch Gebot der Gleichbehandlung

Leitsatz

1. Vorfragen, die Auswirkungen auf die vertragsärztliche Honorierung für mehrere Quartale haben, sind eigenständiger Klärung - losgelöst von der Anfechtung eines konkreten Honorarbescheids - zugänglich.

2. Der Bewertungsausschuss ist nicht verpflichtet, für alle Arztgruppen die Einführung von Regelleistungsvolumina vorzuschreiben.

3. Die Nichteinbeziehung der Nephrologen ist wegen Besonderheiten bei der Erbringung von Dialyseleistungen nicht zu beanstanden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2010:030210UB6KA3108R0

Fundstelle(n):
BAAAD-45019

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