Abgrenzung zwischen Entgelt und nicht steuerbarem Zuschuss; keine Eigenverbrauch, wenn der Unternehmer für die unentgeltliche Leistungserbringung ein als Zuschuss bezeichnetes Entgelt erhält
Leitsatz
Ein Eigenverbrauch im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b UStG liegt nicht vor, wenn ein Verein Pressemitteilungen einem ausgewählten Personenkreis unentgeltlich überlässt, für die Überlassung jedoch ein Entgelt im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG von Dritten erhält. Bei der Prüfung, ob ein Verein Leistungen unentgeltlich für unternehmensfremde Zwecke erbracht hat, ist auf den Satzungszweck des Vereins abzustellen.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 1500 Nr. 8 HFR 2010 S. 963 Nr. 9 UR 2010 S. 622 Nr. 16 TAAAD-45052