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BFH Urteil v. - V R 12/09

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchstabe b, UStG § 10 Abs. 1 Satz 3, FGO § 118 Abs. 2, FGO § 94, ZPO § 160

Abgrenzung zwischen Entgelt und nicht steuerbarem Zuschuss; keine Eigenverbrauch, wenn der Unternehmer für die unentgeltliche Leistungserbringung ein als Zuschuss bezeichnetes Entgelt erhält

Leitsatz

Ein Eigenverbrauch im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b UStG liegt nicht vor, wenn ein Verein Pressemitteilungen einem ausgewählten Personenkreis unentgeltlich überlässt, für die Überlassung jedoch ein Entgelt im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG von Dritten erhält.
Bei der Prüfung, ob ein Verein Leistungen unentgeltlich für unternehmensfremde Zwecke erbracht hat, ist auf den Satzungszweck des Vereins abzustellen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1500 Nr. 8
HFR 2010 S. 963 Nr. 9
UR 2010 S. 622 Nr. 16
TAAAD-45052

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