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BFH Urteil v. - VIII R 48/07

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 52 Abs. 12, EStG § 18 Abs. 1, EStG § 15

Beschränkung der abzugsfähigen Mietkosten für die Wohnung am Arbeitsort bei doppelter Haushaltsführung eines selbstständig Tätigen

Leitsatz

§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG ist jedenfalls im Jahre 2001 unmittelbar auf die betrieblich veranlasste doppelte Haushaltsführung anzuwenden und beschränkt den Abzug von Betriebsausgaben insoweit auf die berufsbedingten notwendigen Mehraufwendungen.
Bei einem selbständig Tätigen sind als Kosten für die Anmietung einer Wohnung am Arbeitsort höchstens die Kosten abzugsfähig, die sich für eine Wohnung mit einer Wohnfläche bis zum 60 qm bei einem ortsüblichen Mietzins je Quadratmeter für eine nach Lage und Ausstattung durchschnittliche Wohnung ergeben (Anschluss an ).

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1433 Nr. 8
EStB 2010 S. 251 Nr. 7
StBW 2010 S. 625 Nr. 14
StuB-Bilanzreport Nr. 14/2010 S. 556
LAAAD-45059

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