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Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main - S 7141 A - 6 - St 110

Umsatzsteuer; Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG für innergemeinschaftliche Lieferungen

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a UStG) unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung, insbesondere der (Collée), BStBl 2009 II S. 78, (Twoh International), BStBl 2009 II S. 83, und (Teleos u. a.), BStBl 2009 II S. 70, sowie der , BStBl 2009 II S. 49, , BStBl 2009 II S. 52, , BStBl 2009 II S. 55, , BStBl 2009 II S. 57, , BStBl 2010 II S. 511, sowie unter Berücksichtigung der Grundsätze der , BStBl 2010 II S. 509 und , BStBl 2010 II S. 517, Folgendes:

I. Grundvoraussetzungen einer (steuerfreien) innergemeinschaftlichen Lieferung

1 Eine innergemeinschaftliche Lieferung setzt eine im Inland steuerbare Lieferung (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) voraus. Gegenstand der Lieferung muss ein körperlicher Gegenstand sein, der vom liefernden Unternehmer, vom Abnehmer oder von einem vom liefernden Unternehmer oder vom ...

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