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BGH Urteil v. - XI ZR 389/09

Gesetze: § 242 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 2 BGB

Rechtsscheinhaftung eines vermeintlichen Gesellschafters einer Scheingesellschaft bürgerlichen Rechts; Bereicherungsanspruch einer Bank bei versehentlich doppelt ausgeführter Anweisung

Leitsatz

1. Zur Rechtsscheinhaftung des vermeintlichen Gesellschafters einer mit Hilfe einer von ihm erteilten Generalvollmacht errichteten Scheingesellschaft bürgerlichen Rechts .

2. Eine Bank, die eine Anweisung versehentlich doppelt ausführt, erwirbt damit keinen Bereicherungsanspruch gegen den Anweisenden, sondern kann die irrtümliche Zuwendung nur von dem Anweisungsempfänger im Wege der Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB) herausverlangen (im Anschluss und in Ergänzung zu BGH, , XI ZR 371/07, BGHZ 176, 234) .

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 1674 Nr. 28
DB 2010 S. 1450 Nr. 26
DB 2010 S. 6 Nr. 26
DStR 2010 S. 1530 Nr. 30
NJW 2011 S. 66 Nr. 1
WM 2010 S. 1218 Nr. 26
ZIP 2010 S. 1283 Nr. 27
WAAAD-45320

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