Frage nach der Gewinnermittlungsart vorrangig gegenüber der Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht; Gewinnerzielungsabsicht eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
Leitsatz
Die Entscheidung, ob der Gewinn eines Betriebs (hier: Weihnachtsbaumkultur) nach Durchschnittssätzen zu ermitteln ist, hat Vorrang gegenüber der Frage, ob der Betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Bei einer Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG ist auch dann von einer Gewinnerzielungsabsicht auszugehen, wenn zwar steuerlich Gewinne, tatsächlich aber nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten Verluste erwirtschaftet wurden. Führt die Gewinnermittlung nach § 13a EStG atypischer Weise zu Verlusten, weil Einnahmen nicht in voller Höhe erfasst, Ausgaben (Schuldzinsen) jedoch in vollem Umfang zum Abzug zugelassen wurden, so ist ebenfalls der Durchschnittssatzgewinn der Totalgewinnprognose zu Grunde zu legen. Andauernde Verluste können dann auch bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Annahme einer Liebhaberei führen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AO-StB 2010 S. 230 Nr. 8 BFH/NV 2010 S. 1446 Nr. 8 EStB 2010 S. 293 Nr. 8 ZAAAD-45413