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BMF - IV C 6 -S 2244/09/10002 BStBl 2010 I S. 599

Teilabzugsverbot des § 3c Absatz 2 EStG; Aufhebung Nichtanwendungsschreiben vom (BStBl 2010 I S. 181)

Bezug:

Mit Urteil vom - (BStBl 2010 II S. 220) und Beschluss vom (BStBl 2010 II S. 627) hat der Bundesfinanzhof - entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung - entschieden, dass der Abzug von Erwerbsaufwand (z. B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Absatz 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Absatz 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat.

Das (BStBl 2010 I S. 181), nach dem die Grundsätze des a.a.O., nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist, wird aufgehoben.

Es ist beabsichtigt, die bisherige Verwaltungsauffassung im JStG 2010 durch eine gesetzliche Änderung in § 3c Absatz 2 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2011 festzuschreiben.

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