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FG München Beschluss v. - 1 V 433/09

Gesetze: EStG § 7g Abs. 3

Bildung einer Ansparrücklage für Investitionen, die zu erheblicher Ausweitung des Betriebs führen

Leitsatz

Kann die Investition, für die Ansparrücklage geltend gemacht wird, nur mit einer erheblichen Ausweitung des Geschäftsbetriebes amortisiert werden, so ist eine verbindliche Bestellung der Investitionsgüter erforderlich.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAD-45562

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