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FG München Urteil v. - 1 K 3729/07

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5

Doppelter Haushalt nicht gegeben bei Nutzung einer Wohnung als Lager

Bafög-Rückzahlung

Anerkennung eines Mietverhältnissen unter Angehörigen

Leitsatz

1. Nutzt der Steuerpflichtige eine von zwei Wohnungen in der Umzugszeit als Lagerraum, so begründet dies keine Führung eines doppelten Haushalts.

2. Die Rückzahlung eines Bafög-Darlehens führt nicht zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Abzug.

3. Es widerspricht dem zwischen fremden Dritten Üblichen, dass Mietzahlungen gar nicht oder nur nach Leistungsfähigkeit des Mieters dann für mehrere Jahre rückwirkend erfolgen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EAAAD-45566

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