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FG München Urteil v. - 1 K 3580/09

Gesetze: EStG § 26 Abs. 2

Keine Zusammenveranlagung ohne Zustimmung der Ehefrau

Leitsatz

1. Steuerrechtlich besteht keine Verpflichtung, einer Zusammenveranlagung zuzustimmen.

2. Die Zustimmung des Ehegatten zur Zusammenveranlagung ist im Besteuerungsverfahren nicht erzwingbar und deshalb vor dem Zivilgericht zu erstreiten.

3. Einen Rechtsmissbrauch durch einseitigen Antrag auf getrennte Veranlagung hat der Steuerpflichtige zu beweisen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
TAAAD-45574

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