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FG München Urteil v. - 14 K 3774/08

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 3, UStG § 24

Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze aus Pensionspferdehaltung

Leitsatz

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG ermäßigt sich die Steuer u. a. für die Aufzucht und das Halten von Vieh. Das Unterstellen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, fällt jedoch nicht unter diese Vorschrift und ist deshalb mit dem allgemeinen Steuersatz zu versteuern

Tatbestand

Fundstelle(n):
SAAAD-45583

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