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FG München Beschluss v. - 14 V 921/10

Gesetze: UStG § 13c

Haftung eines Kreditinstituts bei einer Globalzession

Leitsatz

Werden mittels Globalzession einem Kreditinstitut sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dem Geschäftsverkehr, insbesondere aus Lieferungen und Leistungen gegen alle Drittschuldner, und damit alle Ansprüche auf die Gegenleistung für einen steuerpflichtigen Umsatz i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG abgetreten, sind die in den Forderungen enthaltenen Umsatzsteuerbeträge auch i. S. d. § 13c Abs. 1 S. 1 UStG vereinnahmt, da die Möglichkeit besteht, auf den eingezogenen Geldbetrag zuzugreifen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAD-45590

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