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BAG Urteil v. - 3 AZR 123/08

Tatbestand

Die Parteien streiten über die versorgungsrechtliche Verpflichtung der Beklagten, an den Kläger Weihnachtsgeld für die Jahre 2005 und 2006 in rechnerisch unstreitiger Gesamthöhe von 500,00 Euro zu zahlen.

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 566 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 8/2010 S. 578
StBW 2010 S. 187 Nr. 4
StuB-Bilanzreport Nr. 11/2010 S. 448
VAAAD-45611

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