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BGH Beschluss v. - IX ZB 202/08

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 Abs 1 ZPO, § 234 Abs 1 ZPO, § 7 InsO

Ablehnung eines Verfahrenskostenstundungsantrages im Insolvenzverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einlegung eines ehemals zulässigen Rechtsbehelfs bei dem ehemals zuständigen Gericht

Fundstelle(n):
PAAAD-45652

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